| 2003.12 - Gib mir ein Ü, gib mir ein Ä, gib mir ein Ö - Zur Freigabe der Umlaut-Domains |
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Gib mir ein Ü, gib mir ein Ä, gib mir ein Ö! - Zur Freigabe der Umlaut-Domains Autor: Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst Köln, Münster, Los Angeles Inhalt 1. Freigabe der Umlaut-Domains 2.Namens-, firmen- und markenrechtliches Umdenken 3. Vorher "fuerst.de"... 4. ...nachher "fürst.de" 5. Änderung der Rechtsprechung 6. Vorsorgliche Registrierung 1. Freigabe der Umlaut-Domains Die DENIC hat angekündigt, Anfang 2004 deutsche Domains mit Umlauten einzuführen. ICANN hatte vormals beschlossen, multilinguale Domains in die root Server einzutragen. Die Domains mit Umlauten sollen Anfang 2004 funktionieren.
Das bedeutet, dass möglicherweise dann namens-, firmen- und markenrechtlich umgedacht werden muß. Kennzeicheninhaber, die einen Umlaut im Namen, Firma oder in der Marke führen, mußten bislang ue-, ae- und oe-Domains nehmen.
Nunmehr wird z.B. der Inhaber der Domain fuerst.de den Namensträger "Fürst" wohl auf die Möglichkeit verweisen können, die Domain fürst.de zu nutzen. Er braucht dann wohl nicht mehr zu fürchten, wegen Kennzeichenverletzung die Domain übertragen zu müssen.
Anders steht allerdings der Inhaber der Domain fuerst.de da, der lediglich Rechte aus der Bezeichnung "Fürst" herleiten kann. Fraglich ist, ob nicht der Träger des Namens "Fuerst" nunmehr die besseren Rechte hat.
Ob und wie die Rechtsprechung diese technische Änderung zukünftig in ihren Entscheidung rechtlich berücksichtigt, ist momentan ungewiss.
Inhaber von Domains bzw. Träger von Namen mit Umlaut sollten auf jeden Fall durch entsprechende Registrierungen rechtzeitig vorsorgen. |

