| 2003.14 - Anwalts Lieblings-Mandant: Ach hättest Du doch geschwiegen - Zur Verhaltenstaktik im Falle einer Abmahnung |
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Anwalts Lieblings-Mandant: "Ach hättest Du doch geschwiegen!" - Zur Verhaltenstaktik im Falle einer Abmahnung Autor: Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst Köln, Münster, Los Angeles Inhalt 1. "Kommt´ne Abmahnung geflogen, läßt mich panisch werden" 2. "Tot, töter, am tötesten!" 3. Besonnenheit ist der beste Ratgeber 4. Beim Projekt: "Der frühe Anwalt fängt den Wurm!" 5. Fazit 1. "Kommt ´ne Abmahnung geflogen, läßt mich panisch werden" Da flattert eine Abmahnung auf den Tisch und schon wird im Internet wild herumrecherchiert, auf Web-Sites das vermeintlich entsprechende, ungünstige Urteil gefunden und in Panik sofort der gegnerische Anwalt angerufen, um diesem alles "haarklein" zu erzählen und zu erklären, warum man von "gar nichts gewußt" habe. Später wird dann doch ein eigener Anwalt angerufen, damit "der´s wieder richten" soll.
Oftmals ist jedoch durch das voreilige Handeln des Mandanten das "Kind nicht nur in den Brunnen gefallen", sondern bereits "abgesoffen". Statt dass der Anwalt kreativ über kostensparende Lösungen nachsinnen kann, sind so kaum noch juristische "Wiederbelebungsversuche" möglich, da der Mandant den Fall zuvor schon mit dem Gegner "totverhandelt" hat.
Daher gilt: 1. Keine Panikaktivitäten, (nicht immer sind im Web die neusten Urteile veröffentlicht ;-))
Das gilt insbesondere auch für Projekte hinsichtlich Rechteklärung und Rechtesicherung: So früh wie möglich einen geeigneten Anwalt hinzuziehen, am besten noch in der Ideenfindungsphase. Denn dann kann der Anwalt noch kreativ tätig werden.
Also: Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt - ruhig bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wein - frühzeitig zusammen. Das spart Kosten und Sie haben am Ende mehr in Ihrem Portemonnaie! |

