| 2010.12 - US-Markteinstieg Verträge vor Ort |
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UPDATE - US-MARKTEINSTIEG IN DEN 2010ern Die Marktzeichen scheinen günstig zu stehen: das Interesse deutschsprachiger Unternehmer nach den USA, speziell nach Kalifornien, zu schauen, um dort neue Geschäftsfelder „zu erobern" wächst wieder stetig. In einer mehrteiligen Serie schildert Dennis F. Fredricks Attorney at Law, Los Angeles „the dos and don´ts" auf, die aus unternehmerischer Sicht beim US-Markteinstieg zu beachten sind. Autor: Dennis F. Fredricks, Esq. Los Angeles *Inhalt 1. Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick - „Be local" 8. Teil: Verträge vor Ort Verträge vor Ort Wenn das neue Unternehmen Angestellte in den USA einstellen oder Verträge mit Auftragnehmern auf Kommissionsbasis abschließen soll, müssen die amerikanischen und bundesstaatlichen Vorschriften berücksichtigt werden, die sich teilweise erheblich von den europäischen Rechts- und Geschäftsbräuchen unterscheiden. - Vertrags-"Wild-West" Während Wohnraummietverträge den Mietern einen gewissen Mindestschutz bieten, eröffnen Mietverträge bezüglich geschäftlich genutzter Immobilien den Vermietern einen großen Spielraum, quasi einen „Wilden Westen". Deshalb ist gerade bei Mietverträgen bezüglich geschäftlich genutzter Immobilien eine professionelle Prüfung der Verträge durch einen Rechtsanwalt dringend zu empfehlen. - Vertragsabsicherung Ferner ist bei allen Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen darauf zu achten, dass man nicht zu sehr in Vorleistung geht. Der gerichtliche Forderungseinzug ist in den USA langwierig und kostspielig. Besser ist es deshalb, darauf zu achten, dass die eigenen Außenstände nicht zu hoch werden, z.B. durch die Vereinbarung von Vorschüssen, Abschlagszahlungen oder z.B. durch die Festsetzung von Milestones bei größeren Projekten. 9. Teil: Local Partners * Dennis F. Fredricks ist geschäftsführender Anwalt der Kanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles, Kalifornien. Er ist in den Bundesstaaten Kalifornien und Ohio als Anwalt zugelassen und auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er vertritt zahlreiche deutsche, österreichische, und schweizerische Unternehmen in den westlichen USA. Er ist der Vertrauensanwalt des deutschen und österreichischen Konsulats und der österreichischen Handelskommission sowie Berater sechs weiterer Konsulate und mehrerer Handelskommissionen und Handelskammern. Seit 2003 organisiert er aktuelle Rechtsseminare für Mitglieder der europäischen diplomatischen Gesandtschaften in Los Angeles. Außerdem hat Dennis F. Fredricks seit 1989 mehr als 90 Rechtsreferendare aus Deutschland und Österreich ausgebildet und ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland. |

