2010.09 - US-Markteinstieg Registrierung Geistigen Eigentums Drucken

 

UPDATE - US-MARKTEINSTIEG IN DEN 2010ern

Die Marktzeichen scheinen günstig zu stehen: das Interesse deutschsprachiger Unternehmer nach den USA, speziell nach Kalifornien, zu schauen, um dort neue Geschäftsfelder „zu erobern" wächst wieder stetig. In einer mehrteiligen Serie schildert Dennis F. Fredricks Attorney at Law, Los Angeles „the dos and don´ts" auf, die aus unternehmerischer Sicht beim US-Markteinstieg zu beachten sind.

Autor: Dennis F. Fredricks, Esq. Los Angeles *

Inhalt

1. Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick - „Be local"
2. Das richtige Produkt zur richtigen Zeit
3. Strukturierung der optimalen Gesellschaftsform
4. Der Name der Gesellschaft
5. Registrierung von Geistigem Eigentum
6. Visa und Green Cards
7. Finanzierung
8. Verträge vor Ort
9. Local Partners
10. Professionelle Beratung vor Ort
11. Chancen verbessern: Die größten Fehler beim Markteinstieg vermeiden - Fazit

5. Teil: Registrierung von Geistigem Eigentum

Registrierung von Geistigem Eigentum

Geistiges Eigentum ist zum Teil das "Filetstück" eines Unternehmens. Der Wert dieser Intellectual Property Rights steigt mitunter stetig. Der Schutz dieser geistigen Güter steht daher auch an vorderster Stelle.

- Multinationale "intellectual property"-Abkommen und US- Copyright/ US-Trademark Registrierung

Trotz multinationaler Staatsverträge und interrnationaler  Abkommen müssen europäische Patente, Warenzeichen und Copyrights im Regelfall in den USA separat registriert werden, um hierzulande durchsetzbar zu sein. Teilweise existieren Bestimmungen, in welchem Zeitrahmen ein Antrag gestellt werden muss, nachdem der Inhaber sich das Recht in Europa hat schützen lassen.

6. Teil: Visa und Green Cards

* Dennis F. Fredricks ist geschäftsführender Anwalt der Kanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles, Kalifornien. Er ist in den Bundesstaaten Kalifornien und Ohio als Anwalt zugelassen und auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er vertritt zahlreiche deutsche, österreichische, und schweizerische Unternehmen in den westlichen USA. Er ist der Vertrauensanwalt des deutschen und österreichischen Konsulats und der österreichischen Handelskommission sowie Berater sechs weiterer Konsulate und mehrerer Handelskommissionen und Handelskammern. Seit 2003 organisiert er aktuelle Rechtsseminare für Mitglieder der europäischen diplomatischen Gesandtschaften in Los Angeles. Außerdem hat Dennis F. Fredricks seit 1989 mehr als 90 Rechtsreferendare aus Deutschland und Österreich ausgebildet und ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland.

 
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