| 2005.05 - Abmahnwelle Preisangaben ohne Versandkosten |
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Abmahnwelle: Preisangaben ohne Versandkosten Inhalt Preisangabenverordnung Eine Abmahnwelle jagt die andere. Im aktuellen Beispiel geht es um die Frage wo und wie Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteil Hintergrund: Die Preisangabeverordnung stellt für Angebote zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages (z.B. im Liefer- und Versandkosten Zum anderen muss angegeben werden, ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Was ist „eindeutige Zuordnung" und „leichte Erkennbarkeit? Was jedoch eine „eindeutige Zuordnung" und „leichte Erkennbarkeit" im konkreten Fall heißt, ist nach Fazit Am besten ist beraten, wer den genannten Dreiklang auch visuell „erklingen" läßt: - Bruttopreis - „inkl. MwSt." oder „inkl. USt." - zzgl. Versandkosten (+ entsprechenden Link, der direkt auf eine Seite mit Angabe der jeweiligen Versandkosten (= exakter Betrag) führt Alle Angaben sollten dem Nutzer bekanntgegeben werden, bevor er die Ware durch anklicken „in den Warenkorb" befördert und er sich „zur Kasse klickt". |

